Kosten

Rechtsberatung:
In gerichtlichen und behördlichen Verfahren richtet sich die Vergütung unserer Tätigkeit gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) grundsätzlich nach dem Gegenstandswert.
Vorbehaltlich einer zu treffenden Vergütungsvereinbarung gilt dies auch in außergerichtlichen Angelegenheiten.
Steuerberatung:
Für Steuerberater-Leistungen gibt es in Deutschland ähnlich wie bei Rechtsanwälten vom Gesetz klar definierte Gebühren. Die amtliche Gebührenregelung findet sich in der Steuerberatergebührenverordnung.
Abweichend hiervon können selbstverständlich Vergütungsvereinbarungen geschlossen weden.
Notariat:
Auch die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich festgelegt. Den Notaren ist es verboten, höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu verlangen. Es ist ihnen aber auch umgekehrt nicht gestattet, auf die gesetzlich vorgesehenen Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten.