Testamentsvollstreckung

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Wer ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst, möchte meist eine gezielte, gerechte und zügige Aufteilung des Nachlassen, den Schutz des Vermögens, die Einhaltung des Familienfriedens und die finanzielle Absicherung der Familienmitglieder erreichen. Ein Erblasser kann daher ein Testamentsvollstrecker einsetzen, der nach seinem Tod den Nachlass verwaltet und abwickelt.

Herr Rechtsanwalt und Notar Horst Kahl als Fachanwalt für Erbrecht übernimmt im Sinne der Erblassers bei Erbengemeinschaft die Nachlassabwicklung und die Nachlassverwaltung. 

 

Schaumann • Gerusel & Kollegen

Wir sind mit den Standorten Schwarzenbek, Lübeck und der Zweigniederlassung in Hamburg eine Kanzlei mit langer Tradition und der Fähigkeit, bestmöglich auf die sich ständig verändernden Bedingungen unserer schnelllebigen Zeit zu reagieren.

Unsere Kernkompetenzen sind Rechtsberatung, Prozessführung und notarielle Tätigkeit in allen Bereichen des Zivil- und Wirtschafts- sowie Steuerrechts.


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