Testamentsvollstreckung
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Wer ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst, möchte meist eine gezielte, gerechte und zügige Aufteilung des Nachlassen, den Schutz des Vermögens, die Einhaltung des Familienfriedens und die finanzielle Absicherung der Familienmitglieder erreichen. Ein Erblasser kann daher ein Testamentsvollstrecker einsetzen, der nach seinem Tod den Nachlass verwaltet und abwickelt.
Herr Rechtsanwalt und Notar Horst Kahl als Fachanwalt für Erbrecht übernimmt im Sinne der Erblassers bei Erbengemeinschaft die Nachlassabwicklung und die Nachlassverwaltung.